Behindertengerechtes Umbauen – Möglichkeiten der Finanzierung

Ein Unfall und plötzlich ist man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Häufig ist jedoch die Anschaffung von medizinischen Geräten wie Gehilfen oder Rollstühle nur ein Teil der Kosten, die nötig sind. Sehr häufig müssen ganze Wohnungen oder Häuser umgebaut werden, damit man weiter möglichst selbstständig in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Diese Umbaumaßnahmen werden von hohen Kosten begleitet und dann stellt sich die Frage, wer für diese Kosten aufkommt?

Für so einen Fall kann man Zuschüsse für behindertengerechtes Umbauen beantragen.

Für barrierefreies Wohnen sind verschiedene finanzielle Zuschüsse möglich

Hier kommt es zuerst auf den Grad und die Schwere der Behinderung an. Wenn man im Rollstuhl sitzt, kann man sich an die Kranken- oder Pflegekasse wenden, die dann einen Zuschuss zum Wohnungsumbau zahlen. Wie viel die Pflege- oder Krankenkasse zahlt, kommt auf die Schwere der Bewegungsfreiheit und die daraus resultierenden Umbaumaßnahmen an. Werden zum Beispiel Stützklappgriffe für ein behindertengerechtes Bad benötigt, kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse infrage.

Die KFW Bank oder Bank aus Verantwortung

Neben der Krankenkasse gibt es auf Länderebene weitere Stiftungen wie die KFW Bank Förderbank. Die KFW fördert den Kauf von umgebauten Wohnraum mit bis zu 6250 €. Sollte der Umbau altersbedingt sein, beträgt die Förderung bis zu 5000 €.

 

Mögliche Zuschüsse von Ländern und Kommunen

Nicht nur Kranken- und Pflegekasse bezuschussen den Umbau einer barrierefreien Wohnung. Viele Bundesländer bieten neben gesetzlichen Zuschüssen auch verschiedene Landesförderprogramme an. Wie die Landesförderprogramme aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Neben den Landesförderprogrammen haben Betroffene auch die Möglichkeit, Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II über das Jobcenter zu beziehen.

Zuschüsse von der Berufsgenossenschaft beantragen beim Arbeitsunfall

Sollte ein Arbeitsunfall wie bspw. der Sturz von einem Gerüst, beim Hausbau zu einer Behinderung führen sind nicht o. g Institutionen, sondern Berufsgenossenschaften Träger der Folgekosten:

  • Einbau von Treppenliften
  • Höhenverstellbare Arbeitsplatten in der Küche
  • Küchenschränke mit Liftsystem
  • höhenverstellbare Waschmaschinen

Fazit:

Um eine Wohnung behindertengerecht umzubauen, gibt es viele Institutionen die einen dabei unterstützen können.

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